Ribā bedeutet, dass jemand bei einem Darlehen oder bei bestimmten Tauschgeschäften einen verbotenen Mehrwert verlangt oder erhält. Im Islam ist Ribā eindeutig haram, also verboten, und gehört zu den schweren Sünden. Darum darf ein Muslim keine Zinsen nehmen, sie nicht freiwillig zahlen und keinen Zinsvertrag unterstützen. Der Koran verbietet Ribā eindeutig und warnt sehr streng davor. Der Prophet Muhammad warnte nicht nur denjenigen, der Zinsen nimmt, sondern auch denjenigen, der Zinsen zahlt, den Vertrag aufschreibt und ihn bezeugt.
Ribā ist nicht wie erlaubter Handel, denn Handel beruht auf Leistung, Ware, Arbeit und Risiko. Ribā entsteht dagegen aus einer garantierten Mehrforderung auf Schulden. Wenn jemand Geld verleiht, darf er nur die geliehene Summe zurückfordern und keinen zusätzlichen Vorteil zur Bedingung machen. Auch kleine Zinsen bleiben Ribā, denn die Sünde hängt nicht von der Höhe des Betrags ab.
Ribā schadet den Menschen, weil es Schulden schwerer macht und Bedürftige oft noch stärker belastet. Ribā fördert Gier und Ungerechtigkeit, weil Geld allein mehr Geld bringen soll, ohne echte Leistung oder echten Handel. Erlaubt ist dagegen ein Gewinn, der durch einen islamisch erlaubten Verkauf, eine erlaubte Arbeit, eine echte Dienstleistung oder eine zulässige Beteiligung entsteht.
Deshalb soll ein Muslim Verträge, Kredite, Konten und Zahlungen prüfen, damit er nicht bewusst in Ribā gerät. Wer Zinsen erhalten hat, soll sie nicht für sich selbst nutzen, sondern sich davon trennen und Allah um Vergebung bitten. Wer in Ribā geraten ist, soll damit aufhören, die Sache so gut wie möglich bereinigen und für die Zukunft islamisch erlaubte Wege suchen. Der Schutz vor Ribā gehört zur Reinheit des Besitzes und hilft dem Muslim, Allah mit seinem Geld gehorsam zu sein.
Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein) weil sie sagen: “Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.” Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört – dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut – die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben.
Koran Sure 2, Vers 275
