Der Islam schützt nichtmuslimische Minderheiten, die unter einem islamischen Schutzvertrag leben. Dieser Schutz umfasst ihr Leben, ihr Eigentum, ihre Ehre und ihre Sicherheit. Wer unter diesem Schutz steht, darf nicht beraubt, beleidigt, angegriffen oder aus seiner Heimat vertrieben werden, nur weil er nicht muslimisch ist. Dieser Schutz ist dabei keine freiwillige Freundlichkeit, sondern eine Pflicht des islamischen Staates und der Muslime.
Juden, Christen und andere geschützte Gruppen dürfen ihre Religion ausüben, solange sie den Schutzvertrag und die öffentliche Ordnung achten. Geschützte Nichtmuslime dürfen ihre Gotteshäuser behalten und dort ihren Gottesdienst feiern, soweit dies durch den Schutzvertrag gesichert ist. Denn im Islam darf niemand gezwungen werden, Muslim zu werden, weil der Glaube aus eigener Überzeugung angenommen werden muss.
Unrecht gegen Nichtmuslime bleibt im Islam Unrecht und ist nicht erlaubt, nur weil sie eine andere Religion haben. Wer einen geschützten Nichtmuslim verletzt, bestiehlt oder tötet, begeht eine schwere Sünde und ein schweres Verbrechen. Vor Gericht müssen geschützte Nichtmuslime gerecht behandelt werden und dürfen nicht willkürlich oder aus Hass benachteiligt werden.
Das islamische Recht lässt religiösen Minderheiten in bestimmten Bereichen Raum für ihr eigenes Gemeinschaftsleben. Juden und Christen können in manchen persönlichen Angelegenheiten, wie Ehe, Scheidung und Familienfragen, vor Gericht nach ihren eigenen religiösen Regeln beurteilt werden. Die Pflicht zur Zahlung der Dschizya, also einer besonderen Abgabe, gehört im klassischen islamischen Recht zum Schutzvertrag und steht im Zusammenhang mit Sicherheit, Schutz und bestimmten staatlichen Pflichten.
Der Schutz von Minderheiten zeigt, dass Gerechtigkeit im Islam nicht nur für Muslime gilt, sondern auch für Menschen, die unter muslimischer Herrschaft leben. Deshalb muss ein Muslim die Rechte geschützter Nichtmuslime achten, weil Treue zu Verträgen, Gerechtigkeit und Schutz vor Unterdrückung zu den festen islamischen Pflichten gehören.
…und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind.
Koran Sure 9, Vers 6
