Korruption ist im Islam verboten, weil sie Rechte zerstört und Menschen auf ungerechte Weise Vorteile verschafft. Dazu gehört auch Bestechung. Bestechung ist verboten, egal ob jemand Geld, Geschenke oder andere Vorteile gibt, um eine ungerechte Entscheidung zu erreichen. Wer ein Amt, eine Aufgabe oder eine Verantwortung missbraucht, verstößt gegen die Treue, die Allah von ihm verlangt. Öffentliches Geld und gemeinsames Eigentum sind eine Amana, also ein anvertrautes Gut, und dürfen nicht für private Zwecke ausgenutzt werden.
Ein Richter, Beamter, Lehrer, Händler oder eine andere verantwortliche Person darf keine Vorteile annehmen, die die eigene Entscheidung beeinflussen können. Geschenke, die jemand nur wegen seiner Stellung erhält, können Bestechung sein und müssen gemieden werden. Es ist verboten, mit Geld oder Beziehungen ein Recht für sich zu beanspruchen, das einem nicht zusteht. Ebenso ist es verboten, jemanden zu bevorzugen, nur weil er zur Familie gehört, Freund ist oder reich ist, wenn dadurch andere benachteiligt werden.
Ein Muslim darf Korruption weder schönreden noch unterstützen noch davon profitieren. Wer Bestechung fordert oder annimmt, begeht eine schwere Sünde, weil er seine Verantwortung verkauft. Wer durch Korruption etwas erhalten hat, muss es zurückgeben und den Schaden so gut wie möglich wiedergutmachen. Reue wegen Korruption bedeutet, damit aufzuhören, Allah um Vergebung zu bitten und die Rechte der betroffenen Menschen zurückzugeben.
Korruption verbreitet Misstrauen in der Gesellschaft und macht das Leben besonders für schwache Menschen schwerer. Deshalb soll ein Muslim ehrlich arbeiten, klare Absprachen einhalten und seine Aufgaben ohne heimliche Vorteile erfüllen. Allah sieht auch verborgene Bestechung, geheime Abmachungen und unrechtmäßige Vorteile, selbst wenn Menschen sie nicht sehen.
O ihr, die ihr glaubt, handelt nicht untreu gegenüber Allah und dem Gesandten, noch seid wissentlich untreu in eurer Treuhandschaft.
Koran Sure 8, Vers 27
