Ghusl ist die islamische Ganzkörperwaschung. Mit ihr beendet man große rituelle Unreinheit, also einen besonderen religiösen Unreinheitszustand. Sie ist Pflicht, wenn eine Person Geschlechtsverkehr hatte, auch wenn es keinen Samenerguss gab. Sie ist auch Pflicht, wenn Samenflüssigkeit austritt, zum Beispiel im Schlaf oder im wachen Zustand. Für Frauen wird Ghusl Pflicht, wenn die Monatsblutung vollständig aufgehört hat oder wenn die Blutung nach der Geburt, also die Wochenbettblutung, vollständig aufgehört hat.
Beim Ghusl muss das Wasser den ganzen Körper erreichen. Kein Körperteil darf dabei trocken bleiben, soweit man ihn mit Wasser erreichen kann. Haare, Hautfalten, Achseln, Bauchnabel sowie die Stellen zwischen den Fingern und Zehen sollen sorgfältig gewaschen werden. Dinge, die verhindern, dass Wasser die Haut erreicht, müssen vor dem Ghusl entfernt werden.
Der Ghusl soll mit der Absicht gemacht werden, sich für Allah zu reinigen. Zu einer guten Durchführung gehört es, zuerst die unreinen Stellen zu waschen und danach den ganzen Körper gründlich und ordentlich zu waschen. Wer Ghusl braucht, soll ihn nicht unnötig aufschieben, wenn eine Pflicht ansteht, für die Reinheit nötig ist.
Ghusl ist eine Reinigung des Körpers und zugleich Gehorsam gegenüber Allah. Wer unsicher ist, ob Wasser eine Stelle erreicht hat, soll diese Stelle waschen und nicht nur auf bloße Vermutungen vertrauen.
… Und wenn ihr im Zustande der Unreinheit seid, so reinigt euch. …
Koran Sure 5, Vers 6
