Diebstahl und Betrug sind im Islam verboten, weil sie den Besitz und die Rechte anderer Menschen verletzen.
Wer stiehlt oder betrügt, nimmt etwas, das Allah einem anderen Menschen als Recht gegeben hat. Deshalb ist der Besitz jedes Menschen im Islam geschützt, egal ob er Muslim oder Nichtmuslim ist.
Diebstahl bedeutet, fremden Besitz ohne Erlaubnis und ohne Recht zu nehmen. Betrug bedeutet, jemanden absichtlich zu täuschen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Er kann beim Kaufen, Verkaufen, Messen, Wiegen, bei der Arbeit, beim Lernen, in Prüfungen oder in Verträgen geschehen. Deshalb ist es auch verboten, fremdes Geld, fremde Sachen oder fremde Daten ohne Erlaubnis zu benutzen.
Ebenso darf man eine Ware, eine Leistung oder eine Information nicht absichtlich falsch darstellen. Ein Muslim darf nicht durch falsche Versprechen, verschwiegene Mängel oder Lügen Geld verdienen.
Auch kleine gestohlene Dinge bleiben verboten, denn ein geringer Wert macht das Unrecht nicht erlaubt. Wer etwas anvertraut bekommt, muss es schützen und dem Besitzer zurückgeben.
Wer gestohlen oder betrogen hat, muss aufrichtig bereuen und den Schaden so gut wie möglich wiedergutmachen. Dazu gehört, das gestohlene Gut zurückzugeben oder den Besitzer zu entschädigen. Es reicht nicht, nur Allah um Vergebung zu bitten, wenn man zugleich das Recht eines Menschen verletzt hat. Ein Muslim soll lieber wenig besitzen und dabei ehrlich bleiben, als durch Diebstahl oder Betrug etwas zu gewinnen.
Und verschlingt nicht euren Besitz untereinander in ungerechter Weise und bietet ihn nicht den Behörden (zur Bestechung) an, um einen Teil vom Vermögen der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisst.
Koran Sure 2, Vers 188
