Das tägliche Pflichtgebet ist für jeden erwachsenen Muslim, der geistig Verantwortung tragen kann, eine persönliche Pflicht. Allah hat den Muslimen fünf Pflichtgebete am Tag zur Pflicht gemacht: Fajr (Morgengebet), Dhuhr (Mittagsgebet), Asr (Nachmittagsgebet), Maghrib (Abendgebet nach Sonnenuntergang) und Ischa (Nachtgebet). Das Pflichtgebet ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste regelmäßige Tat im Islam. Es verbindet den Muslim jeden Tag direkt mit Allah.
Darum muss das Pflichtgebet ernst genommen werden, und man darf es nicht absichtlich vernachlässigen. Wer ein Pflichtgebet absichtlich ohne gültigen Grund auslässt, begeht eine schwere Sünde. Wer ein Pflichtgebet verpasst hat, muss es nachholen und Allah um Vergebung bitten. Außerdem darf es nicht durch andere gute Taten ersetzt werden.
Das Pflichtgebet wird mit bestimmten Worten und Handlungen verrichtet. Dazu gehören unter anderem Stehen, Rezitation, Verbeugung und Niederwerfung. Gültig ist es nur, wenn seine notwendigen Bedingungen und festen Bestandteile beachtet werden. Wer körperlich nicht im Stehen beten kann, betet so, wie er dazu fähig ist.
Das regelmäßige Pflichtgebet hilft einem Muslim, Allah zu gehorchen und Sünden zu meiden. Darum soll ein Muslim seine Pflichtgebete pünktlich, ruhig und bewusst verrichten.
Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.
Koran Sure 4, Vers 103
